
Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung von einem Arzt/einer Ärztin.
Die Verordnung sollte folgende Angaben enthalten:
Name, Geburtstag und Versicherungsnummer des Kindes
Name, Geburtstag und Versicherungsnummer des versicherten Elternteiles
Wohnanschrift
Zuweisungsdiagnose (ICD11 Code)
Dauer der einzelnen Therapieeinheiten
Die Verordnung schicken Sie
per Post
per Email oder
per online upload
an die zuständige Krankenkasse und lassen diese möglichst vor der ersten Therapieeinheit chefärztlich bewilligen, um eine Refundierung sicherzustellen.
Die Termine für die Therapie ihres Kindes vereinbaren Sie mit mir telefonisch unter der Nummer 0650/3647636.
Eine Therapieanfrage kann unter der oben genannten Telefonnummer, per Email an corinna.hornik@gmx.at oder über das Kontaktformular erfolgen.
Am Ende jedes Monats erhalten Sie eine Honorarnote über die stattgefundenen Therapieeinheiten, die per Überweisung zu begleichen ist.
Die Kosten für die Therapie werden je nach Länge (30 Min. / 45 Min. / 60 Min.) der Therapieeinheit berechnet.
Reichen Sie
bei ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig und beträgt in der Regel 50-80% des aktuellen Kassentarifs.
Falls sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie den Selbstbehalt dort geltend machen. So ist es möglich, dass die gesamten Therapiekosten übernommen werden.
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, den Termin mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) oder Nichterscheinen stelle ich ein Bereitschaftshonorar in der Höhe des aktuellen Tarifs in Rechnung. Bitte beachten Sie: Dieser Betrag kann nicht bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.