Organisatorisches

 

Schritte zur Therapie

 

Ärtzliche Verordnung

 

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine Verordnung von einem Arzt/einer Ärztin.

Die Verordnung sollte folgende Angaben enthalten:

  • Name, Geburtstag und Versicherungsnummer des Kindes

  • Name, Geburtstag und Versicherungsnummer des versicherten Elternteiles

  • Wohnanschrift

  • Zuweisungsdiagnose (ICD11 Code)

  • Dauer der einzelnen Therapieeinheiten 

 

 

Bewilligung

 

Die Verordnung schicken Sie 

  • per Post

  • per Email oder

  • per online upload

an die zuständige Krankenkasse und lassen diese möglichst vor der ersten Therapieeinheit chefärztlich bewilligen, um eine Refundierung sicherzustellen.

 

 

Terminvereinbarung /Therapieanfrage

 

Die Termine für die Therapie ihres Kindes vereinbaren Sie mit mir telefonisch unter der Nummer 0650/3647636.

Eine Therapieanfrage kann unter der oben genannten Telefonnummer, per Email an corinna.hornik@gmx.at oder über das Kontaktformular erfolgen.

 

 

Bezahlung

 

Am Ende jedes Monats erhalten Sie eine Honorarnote über die stattgefundenen Therapieeinheiten, die per Überweisung zu begleichen ist.

 

 
Tarife

 

Die Kosten für die Therapie werden je nach Länge (30 Min. / 45 Min. / 60 Min.) der Therapieeinheit berechnet.

 

 

Refundierung

 

Reichen Sie 

  • die Honorarnote
  • die Zahlungsbestätigung sowie
  • den bewilligten Verordnungsschein

bei ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig und beträgt in der Regel 50-80% des aktuellen Kassentarifs.

Falls sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie den Selbstbehalt dort geltend machen. So ist es möglich, dass die gesamten Therapiekosten übernommen werden.

 

 

Terminabsage

 

Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, den Termin mindestens 24 Stunden im Voraus abzusagen oder zu verschieben. Bei kurzfristiger Absage (weniger als 24 Stunden) oder Nichterscheinen stelle ich ein Bereitschaftshonorar in der Höhe des aktuellen Tarifs in Rechnung. Bitte beachten Sie: Dieser Betrag kann nicht bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.