Patienteninformation

 

Was ist vor Beginn der Therapie notwendig?

 

1. Bewilligte Verordnung/Zuweisung durch ihren Arzt

 

Die Therapie wird als medizinische Leistung von Ihrem Facharzt (HNO-ÄrztIn, ZahnärztIn, KieferorthopädIn, NeurologIn oder KinderärztIn) verordnet.

 

Die Verordnung sollte folgende Punkte beinhalten

  • Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer des Kindes
  • Name, Geburtsdatum und Versicherungsnummer des versicherten Elternteils
  • Wohnanschrift
  • Zuweisungsdiagnose
  • Dauer und Frequenz der Therapie

 

Diese Verordnung muss vom Chefarzt ihrer Krankenkasse möglichst vor dem ersten Termin bewilligt werden. Je nach Kasse ist das auch per Email oder FAX möglich.

 

2. Terminvereinbarung

Um einen Termin zu vereinbaren, melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail bei mir. Sie erreichen mich auch über das Kontaktformular.

Auch bei weiteren Fragen bezüglich des Ablaufes stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung!

​Telefon: 0650 3647636

E-Mail: corinna.hornik@gmx.at     

 

 

3. Bezahlung​

Nach jeder Therapieeinheit wird eine Honorarnote ausgestellt, die per Überweisung zu begleichen ist.

 

4. Refundierung

Die bezahlten Honorarnoten können dann mit der Beilage der bewilligten Verordnung der Krankenkasse zur anteiligen Rückerstattung vorgelegt werden.

Die Krankenkassen refundieren etwa 40% - 50 % der Kosten. Bei bestehender Zusatzversicherung können Sie den Restbetrag noch geltend machen, so dass 100 % der Kosten abgedeckt sind.

 

5. Terminverhinderung

Sollten  Sie einmal einen Termin nicht einhalten können, besteht die Möglichkeit diesen mindestens 24h vorher abzusagen bzw. zu verschieben.

Ich bitte um Verständnis, dass bei kürzerer oder keiner Absage 50% des jeweiligen Tarifes in Rechnung gestellt werden und nicht bei der Krankenkasse eingereicht werden kann.

Information über die Ausbildung zur Logopädin / zum Logopäden in Österreich

 

Bis 2010 war die Ausbildung zur Logopädin / zum Logopäden in Österreich an medizinisch-technischen Akademien möglich.

Danach wurden sämtliche Akademien in Fachhochschulen umgewandelt. Die Abschlüsse beider Ausbildungsformen (Diplom an der Akademie, Bakkalaureat an der Fachhochschule) sind, die Berufsausübung betreffend, völlig gleichgestellt. Die Berufsbezeichnung nach erfolgter Ausbildung lautet einheitlich „Logopädin / Logopäde“.